Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen der Losberger Sonnenschutz GmbH, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung, unabhängig davon, ob Verträge schriftlich, telefonisch, in Textform oder über den Online-Shop erfolgen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung. 

2. Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

3. Wir weisen darauf hin, dass wir über den Kunden personenbezogene Daten zur Erstellung eines Angebots und zur Abwicklung des Vertrags speichern. 

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für alle Verträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB maßgebend.

2. Montage- und Reparaturaufträge sind schriftlich zu erteilen. Per Telefax erteilte Aufträge genügen. Mündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Losberger Sonnenschutz GmbH schriftlich bestätigt werden.

3. Muster, Prospekte, technische Beschriebe oder Skizzen bleiben unser Eigentum. Sie dienen der allgemeinen Orientierung. Die darin enthaltenen Angaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, lediglich als annähernd und keinesfalls als zugesicherte Eigenschaft zu betrachten. 

4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Nicht wesentliche Änderungen unserer Produkte behalten wir uns auch nach Absendung der Auftragsbestätigung vor, sofern dadurch nicht der Preis, die Lieferzeit oder die Gewährleistung wesentlich beeinträchtigt werden und dem Kunden dies zumutbar ist.  

 

§ 3 Bestellungen über den Online-Shop 

1. Die im Online-Shop eingestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot der Losberger Sonnenschutz GmbH dar, sondern sind als unverbindlicher Onlinekatalog zu betrachten, der als Grundlage zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden erfolgt. Der Kunde gibt dieses Angebot ab, indem er nach Durchlaufen des Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ absendet. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung an die vom Kunden beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Sie stellt noch keine Vertragsannahme dar. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, wobei ein Fax oder eine E-Mail der Schriftform genügen. Verträge kommen allein durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Übersendung der bestellten Ware zustande. 

2. Bei den im Onlineshop angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zzgl. Versandkosten. 

3. Bei der Bestellung über den Online-Shop umfasst der Bestellvorgang folgende Schritte:
a. Ausfüllen des Bestellformulars (Ware, Kundendaten etc.).
b. Wahl der Zahlungsart (Paypal).
c. Überprüfung der angegebenen Daten und Korrekturmöglichkeit.
d. Absenden der Bestellung.
e. Ausdrucken der Eingangsbestätigung über die Bestellung. 

4. Die Losberger Sonnenschutz GmbH ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einzelne Bestellungen abzulehnen. Die Ablehnung muss dem Besteller innerhalb von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. 

5. Die Losberger Sonnenschutz GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die im Online-Shop angebotenen Produkte zu jeder Zeit und in der gewünschten Menge lieferbar sind. Sollten einzelne Produkte oder Mengen nicht lieferbar sein, wird dies dem Besteller innerhalb von 14 Tagen von der Losberger Sonnenschutz GmbH angezeigt. Sollte bereits eine Zahlung erfolgt sein, wird das Entgelt innerhalb derselben Frist erstattet. 

6. Widerrufsrecht. Die Losberger Sonnenschutz GmbH räumt ihren Kunden, die im Online-Shop als Verbraucher einkaufen, ein Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben ein: Zum Widerrufsrecht

 

§ 4 Preis 

1. Die Preise sind Netto-Preise, ausschließlich der Mehrwertsteuer, die in der jeweils gültigen Höhe hinzugesetzt wird. 

2. Soweit nichts anderes angegeben ist, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 60 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Sollte sich herausstellen, dass die im Vertrag zugrunde gelegten Maße nicht den tatsächlichen Maßen entsprechen, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern. Die Montagekosten sind, soweit nichts anderes vereinbart, im Preis nicht enthalten. Eine normale und ungehinderte Montage wird vorausgesetzt. Der Montagebereich muss ausreichend Stellfläche zum Aufbau von Montagehilfsmitteln (z.B. Leitern, Gerüste, Hebewerkzeuge u.ä.) bieten. Sollten besondere Arbeiten seitens des Kunden notwendig sein, damit wir den Vertrag erfüllen können, so erfolgt eine gesonderte Berechnung, dasselbe gilt, wenn derartige Arbeiten vereinbart werden. Die Arbeitsflächen und anliegendes Mobiliar ist bauseitig, also durch den Kunden auf dessen Kosten ausreichend zu schützen und/oder abzudecken. 

3. Wir behalten uns eine verhältnismäßige Änderung der Preise vor, wenn sich nach dem Tage der Angebotserstellung oder der Auftragsbestätigung innerhalb von vier Monaten die mit der Auftragsdurchführung zusammenhängenden Kosten ändern (z. B. Material- und Rohstoffpreise, Werkstoffe, Energie, Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, öffentliche Abgaben, insbesondere Steuern). Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 15%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

4. Wir haben Anspruch auf Berichtigung von Preisirrtümern im Sinne von nachgewiesenen Kalkulations- und Rechenfehlern. 

 

§ 5 Zahlungen

1. Der Kaufpreis ist rein netto innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 

2. Reparaturen, Wartungsarbeiten und Ersatzteillieferungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. 

3. Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. 

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung beruht auf einem von uns ausdrücklichen anerkannten Mangel der Leistung, oder sie ist rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden.  

 

§ 6 Lieferzeiten 

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, wir können uns auf die genannten Umstände nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigt haben. 

4. Konstruktions- und Formänderungen. Abweichungen im Farbton, Muster- und Farbunterschiede sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunde zumutbar sind. 

5. Ist der gewählte Artikel oder Farbmuster nicht mehr lieferbar, so erhalten Sie von uns die Gelegenheit eine gleichwertige Ware auszusuchen. Kann die bestellte Ware nicht wie vereinbart geliefert werden, wird der Kunde über die verzögerte Lieferung informiert. 

6. Teillieferungen und Teilleistungen können von uns jederzeit erbracht werden.  

 

§ 7 Versand, Gefahr und Abnahme 

1. Die Lieferung erfolgt, außer bei gegenteiliger ausdrücklicher Vereinbarung, ab Lager auf Kosten des Kunden. 

2. Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. 

3. Sollte die Auslieferung der Ware von uns vorgenommen werden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware dann auf den Kunde über, wenn sie bei ihm bzw. am Bestimmungsort angekommen ist; die Abladung geschieht auf Risiko und Gefahr des Kunden. 

4. Wird die gelieferte Ware von uns montiert, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte und montierte Ware abzunehmen, sobald wir ihm die Beendigung der Montage schriftlich oder mündlich angezeigt haben, dies gilt auch dann, wenn Lieferung und Montage keinen einheitlichen Auftrag bilden. 

5. Soll die bestellte Ware an einen vom Kunde benannten Dritten versandt werden, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Moment auf den Kunden über, wenn die Ware unsere Firma verlassen hat. Mehrkosten die durch den Versand an den Dritten verursacht werden, hat der Kunde zu tragen. 

6. Der Kunde hat die Lieferung innerhalb von zwölf Werktagen nach Montagebeendigung abzunehmen; erfolgt innerhalb vier Wochen keine Abnahme, so gilt die erbrachte Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht bereits vorher in Betrieb genommen hat. 

 

§ 8 Montage 

1. Erfolgt die Montage im Taglohn oder werden sonstige an sich bauseits auszuführende Arbeiten von unseren Monteuren ausgeführt, so berechnen wir den vereinbarten Stundenlohn. Reise- und Wartezeiten gelten als Arbeitszeit. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt sind vom Besteller zu vergüten. Der Besteller hat auf seine Kosten rechtzeitig die erforderlichen Vorrichtungen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Gerüste, Hilfskräfte, Baumaterial, Kraftstrom, Beleuchtung usw. zur Verfügung zu stellen. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

2. Bei Elektroanlagen müssen die Installation der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen und Steuergeräten gemäß VDE durch einen örtlichen zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen. 

3. Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekanntzugeben (genaue Kennzeichnung). Für Schäden, die aus einer Unterlassung resultieren, haftet die Losberger Sonnenschutz GmbH nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Kunden auf Nachweis berechnet.  

 

§ 9 Kündigung 

Kündigt der Kunde den Vertrag ohne dass ein von uns zu vertretender Grund vorliegt, steht uns die vereinbarte Vergütung zu. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart oder durch andere Verwendung unserer Arbeitskraft oder unseres Betriebs erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Für diesen Fall wird vereinbart, dass sich die Vertragssumme wie folgt reduziert: Wurde mit der Herstellung der Ware noch nicht begonnen, wird eine Reduzierung um 50% vorgenommen. Wurde mit der Herstellung bereits begonnen, diese aber noch nicht zu Ende geführt oder die Ware noch nicht eingebaut, so ist eine Reduzierung um 10% zulässig. Dem Kunde bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass die wegen der Nichtausführung oder Nichtvollendung eingetretene Ersparnis höher als die vorgenannte Pauschale ist. Uns bleibt vorbehalten einen geringeren Abzug für ersparte Aufwendungen nachzuweisen. 

 

§ 10 Gewährleistung und Haftung

1. Die Gewährleistungsansprüche richten sich bei einem Kauf von Waren nach den Vorschriften des BGB, bei Vorliegen eines Werk- bzw. Bauvertrags nach § 13 VOB/B. 

2. Beanstandet der Kunde die gelieferte Ware wegen Mängeln, so hat er der Losberger Sonnenschutz GmbH auf Verlangen die Ware zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Die Losberger Sonnenschutz GmbH ist neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und so lange berechtigt, wie der Kunde der Losberger Sonnenschutz GmbH nicht auf Anforderung hin die beanstandete Ware zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Transportkosten durch die Losberger Sonnenschutz GmbH im Falle der berechtigten Mängelrüge bleibt von den vorstehenden Regelungen dieser Ziffer unberührt.

3. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern nach. Wir sind berechtigt mehrfache Nachbesserungen zu erbringen.

4. Sämtliche Markisentücher unterliegen einer offenen Kontrolle, sowohl in der Weberei, als auch bei der Fertigung. Trotzdem lassen sich geringfügige Unregelmäßigkeiten wie Knoten, kleine Farbtupfer, ungleiche Stärken im Faden, sowie Faltenbildung bei Lack und PVC bzw. Acryl-Materialien nicht vermeiden. Im Übrigen gilt die Richtlinie zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern der IVRSA (Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation). Weist der Kaufgegenstand die obige Beschaffenheit auf, so ist dies kein Mangel der Kaufsache. 

5. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. 

6. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 

7. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche und die Ausübung eines Rücktrittsrechts wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht für Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben. Sie gilt ferner auch nur dann, wenn wir die Verkürzung mit einem Kunden gesondert vereinbart haben.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und gebrauchten Sachen 1 Jahr.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag, an welchem die Gefahr auf den Besteller übergeht. Werden Mängel nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, sind die aus den Mängeln resultierenden Ansprüche verjährt, sofern für Verbraucher nach den gesetzlichen Regelungen nicht etwas anderes gilt. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffanspruch nach § 478 BGB.

8. Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Verjährungsfrist eintreten. Dies betrifft insbesondere elektrische und mechanische Antriebsteile. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits an den eingebauten Bauteilen in der Regel Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. 

9. Die Gewährleistungsansprüche für elektrische oder elektronische Bauteile verjähren nach Ablauf von einem Jahr, sofern der Kunde für diese keinen Wartungsauftrag erteilt hat. 

10. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dies gilt dann nicht, wenn eine Eigenschaftszusicherung den Zweck verfolgt, den Kunde gegen das Risiko eines Mangelfolgeschadens abzusichern. 

11. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunde zu und sind nicht abtretbar. 

12. Im Falle des Verkaufs einer gebrauchten Sache ist unsere Haftung auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt. Dies gilt nicht für einen Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Gewährleistungsfalls; hier gelten die Regelungen in Nr. 7.

13. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften deshalb weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems, noch für technische und/oder elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung und / oder Annahme von Angeboten. 

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor. 

2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. 

3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. 

4. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes: 

a. Ist der Kunde Wiederverkäufer, ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunde vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunde aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. 

b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 

5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns. 

6. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. 

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt. 

 

§ 12 Leistungsstörungen 

Sollte die Montage des von uns zu liefernden Produktes, die Aufnahme des Aufmaßes oder ähnliches durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben nicht möglich sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns die Kosten der vergeblichen Anfahrt und den entstandenen Arbeitsaufwand im Stundenlohnnachweis zu ersetzen.
Kann ein bestelltes Produkt durch einen von uns nicht zu vertretenden Umstand nicht vollständig eingebaut werden, so hat die Abnahme des eingebauten Teils des Auftrages zu erfolgen, ebenso die Zahlung. Eine solche Teilleistung gilt als in sich abgeschlossener Teil der Leistung.  

 

§ 13 Kreditwürdigkeit 

Wird über das Vermögen des Kunden die Insolvenz oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet oder wird vom Kunde die Zahlung schuldhaft eingestellt oder kommt es zur Zwangsvollstreckung gegen den Kunden, so sind wir berechtigt, jederzeit anstelle der vereinbarten Zahlung die sofortige Barzahlung zu verlangen, unser Eigentum an der gelieferten Ware geltend zu machen, diese wegzunehmen und freihändig zu verwerten sowie vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Vorbehalten bleibt unser Recht auf Schadenersatz. In diesen Fällen sind sämtliche Stundungszusagen aufgehoben, und zwar auch hinsichtlich laufender Wechsel, deren Fälligkeit noch nicht eingetreten ist.

 

§ 14 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, anwendbares Recht

1. Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunde, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in einer andere Rechtsordnung verweisen sowie des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen Privatrechts. Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar. 

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind an unserem Firmensitz. Dies gilt auch, wenn es sich um einen ausländischen Kunde handelt. Die Losberger Sonnenschutz GmbH ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- bzw. Geschäftsort zu verklagen, sofern es sich um einen Verbraucher handelt. 

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§ 15 Beanstandungen / Online-Streitbeilegung 

Sollten Sie Anlass zu einer Beschwerde haben, können Sie diese beim durch die Europäische Union bereit gestellten Web-Portal zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung einreichen. Folgen Sie hierzu folgendem Link: EU Portal zur Online-Streitbeilegung (https://ec.europa.eu/consumers/odr/)
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden: info@losberger-sonnenschutz.de.
Die Losberger Sonnenschutz GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschutzgesetz. 

Stand 4/2022